ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeine Nutzung und Kartensystem
1.1. Die Liegen sind zu jeder Zeit im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten durch Barzahlung an einem Münzautomat außen an der Kabine frei Nutzungsfähig. Darüber hinaus bietet das Sonnenstudio SUNHOUSE die Möglichkeit der Verwendung eines bargeldlosen Kartensystems für die Nutzung von Geräten und Solarien. Diese Karten werden vorab mit einem Betrag Ihrer Wahl bzw. dem aktuell gültigen Angebots-Modell gegen sofort Bezahlung (BAR/EC) aufgeladen.
1.2. Der Studiobetreiber ist berechtigt, die Verwaltung der Karten inklusive aller daraus resultierenden Aufgaben an den administrativen Dienstleister zu übertragen und abzutreten, sofern hierdurch dem Kartenbesitzer im Rahmen der normalen Vertragsabwicklung keine zusätzlichen Kosten entstehen; diese Einschränkung gilt nicht bei eventuellen, durch den Besitzer vorsätzlich oder fahrlässig zu vertretenden Leistungsstörungen.
1.3. Der Erwerb einer solchen Karte kann nur nach Vollendung des 18. Lebensjahres vor Ort im Sonnenstudio SUNHOUSE vorgenommen werden. Online-Bestellungen mit Postversand werden nicht angeboten. Die mit dem Besitz einer solchen Karte erworbenen Nutzungsrechte sind auf jugendliche unter 18 Jahren nicht übertragbar. Den Verstoß gegen die gesetzliche Altersbeschränkung und daraus resultierende Folgen hat zu jeder Zeit der Kartenbesitzer selbst zu tragen.
1.4. Sollte die Karte trotz sorgfältiger Verwahrung abhandenkommen, so wird der Besitzer das Studio über den Verlust unverzüglich informieren, damit eine Sperrung der Karte veranlasst werden kann. Bei Verlust der Karte wird auf Kosten des Besitzers Ersatz beschafft. Die Kosten hierfür betragen 10, - Euro.
1.5. Im Eigeninteresse verpflichtet sich der Kartenbesitzer hinsichtlich der Nutzung der Geräte und Solarien den Empfehlungen des Personals und hinsichtlich der Nutzung der Solarien und zudem der UV-Schutzverordnung (bspw. derzeit max. 52 Besonnungsstunden pro Jahr) in der jeweils aktuellen Fassung Folge zu leisten. Diese Empfehlungen hängen in jeder Kabine aus.
1.6. Die Geräte-/ Solariennutzung durch eine Karte erfolgt während der üblichen, im Studio aushängenden Öffnungszeiten des Studios. Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, soweit dem Besitzer der Karte die Nutzung des Studios dadurch nicht unzumutbar eingeschränkt wird.
1.7. Der Kartenbesitzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Gerätes bzw. Solariums. Das Studio ist in der Wahl des Sortiments der angebotenen Geräte/ Solarien frei und kann diese nach eigenem Ermessen jederzeit ändern, sofern dem Besitzer hierdurch keine Nachteile entstehen. Wartezeiten aufgrund belegter Geräte/ Solarien, die dem üblichen Betrieb eines Beauty- & Tanning-Studios entsprechen, sind vom Besitzer zu akzeptieren. Aus wichtigen Gründen, z.B. Reparatur oder Wartung, kann das Studio einzelne Geräte/ Solarien für die Benutzung vorübergehend sperren. Ausschließlich eine vorübergehende Sperrung einzelner Geräte berechtigt aber nicht zur Rückgabe einer Karte.
2. Besitzdauer und Guthaben einer Karte
2.1. Die Karte bleibt so lange im Besitz/aktiv, bis das Guthaben komplett aufgebraucht oder verfallen ist. Ein Verfall des Guthabens erfolgt 36 Monate nach erstmaliger Nutzung der Karte. Im Falle dessen ist der Besitzer verpflichtet, die Karte zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück zu bringen, andernfalls wird dem Kartenbesitzer eine Gebühr von 10, - Euro zur Last gelegt.
2.2. Eine vorzeitige Auszahlung des aktuellen Guthabens in BAR/EC ist nicht leider möglich. Sollte es aus Gründen, die ausschließlich das Mitglied zu vertreten hat - z.B. wegen Nichtbeachtung der empfohlenen Bestrahlungszeiten oder fehlerhafter Handhabung der Geräte - zu Hautveränderungen oder Verletzungen kommen, so berechtigt auch dies nicht zur vorzeitigen Auszahlung des Restguthabens.
2.3. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Besonnungsempfehlungen des Personals oder der UV- Schutzverordnung (bspw. derzeit max. 52 Besonnungsstunden pro Jahr), hat das Studio das Recht die Karte vorsorglich fristlos, ohne Anspruch auf eine Ersatzleistung, ein zu ziehen.
3. Haftungsbeschränkungen
Der Studiobetreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden am Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studiobetreibers, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragsplichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Studiobetreibers zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die Bereitstellung der im Vertrag genannten Einrichtungen sowie die Einhaltung der UV-Schutzverordnung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Datenschutzgrundverordnung bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
4. Zustimmung zur Datenerhebung und -Verwertung
Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung. Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird das Studio hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Kunden einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Studios verwiesen.
5. Änderungen dieser AGB, Sonstiges
Das Studio ist bei Vorliegen berechtigter Gründe (z.B. Veränderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Besitzer einer Karte befugt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Besitzer einer Karte ist jedoch selbst dafür zuständig, sich regelmäßig über die Änderungen in Kenntnis zu setzen und gegebenenfalls Widerspruch ein zu legen. Mündliche Absprachen mit einem Kunden oder Kartenbesitzer sind neben diesen Geschäftsbedingungen nicht getroffen worden. Jede Änderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde.